Wissenswertes

Umgang mit personenbezogenen Daten zu Werbezwecken im Lettershop

17.10.2017 - Gibt es gesetzliche Vorgaben, die mich interessieren sollten?

multisend lebt von Briefaussendungen, die zu Werbezwecken bestimmt sind. Das gehört zu dem Dienstleistungsspektrums eines Lettershops. Wir bekommen tägliche Adressdateien von unseren Kunden, die wir als Auftragsdatenverarbeiter für die definierte Werbesendung benutzen.

Bei Werbemaßnahmen sind sowohl datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten als auch die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Möchte ein Unternehmen vorhandene Kundendaten zu Werbezwecken einsetzen, muss es beide Gesetze beachten.

 

Wir erhalten alle täglich Werbesendungen; ich durchstöbere meinen Briefkasten immer mit großem Interesse, manchmal wundere ich mich wie das Unternehmen an meine Adresse gekommen ist?

 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten Adressdaten für adressierte Briefwerbung OHNE Einwilligung zu benutzen:

 

  •  Bei den benutzten Adressen handelt es sich um Bestandskunden

  • Aber Vorsicht- auch hier gibt es Regelfristen, die zu beachten sind

  • Die benutzen Adressen stammen aus allgemein zugänglichen Verzeichnissen

  • Hierbei spricht man vom Listenprivileg

Handelt es sich um Adressen von Bestandskunden, so können die Kundendaten aus den Vertragsverhältnissen nicht uneingeschränkt und unbefristet benutzt werden. Im Allgemeinen kann eine Regelfrist von ein bis zu zwei Jahren angenommen werden, es gibt natürlich Ausnahmen. Hier sollte Ihr Firmenjurist zu Rate gezogen werden, da wir keine Juristen sind.

Gilt das Listenprivileg dürfen nur Listendaten erfasst werden. Hierbei handelt es sich um folgende Daten:

 

Kommunikationsdaten, wie Telefonnummer, Emailadresse, Faxnummer, Handynummer gehören NICHT dazu!

Für die Erhebung von Listendaten und deren Verwendung gibt es gesetzliche Vorgaben.

 

Unabhängig ob die Daten bei einem Adresshändler gekauft oder selbst erhoben wurden, die erhebende Stelle, die also die ursprünglichen Listendaten zusammengestellt hat, muss eindeutig aus der Werbung hervorgehen. Wer als Erster die Daten erhoben hat, ist verantwortlich für die erhobene Datenquelle. Als Datenquelle sind folgende Angaben zu verstehen:, Firma, Name, Adresse; letztere sollte zustellfähig bzw. ladungsfähig sein. Postfachanschriften sind unzulässig. Weitere Kommunikationsdaten sind wünschenswert, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

 

In ausreichend großer Schriftgröße könnte die Formulierung so aussehen:

Ihre verwendeten Daten stammen von der Firma Muster, Musterstraße 1, in 11111 Musterhausen.

Jeder Angeschriebene hat ein Auskunftsrecht bezüglich Herkunft und Empfänger der Daten. Jeder Betroffene kann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Antje Petershagen

Hallo, ich freue mich über jeden Leser unseres Blogs, den ich stellvertretend für unser Team schreiben darf. Wir haben Freude daran Wissenswertes zu den Themen Druck, Versand und zum Thema Mailing weiterzugeben. Wir sind aber nicht nur Vollblut-Lettershopper, sondern wir sind auch kreativ und haben jede Menge Idden und Inspirationen zu verschenken. 
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